Die BAFA Fenster Förderung bringt Ihnen 15 Prozent der Kosten zurück, wenn die neuen Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. Mit einem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu – allerdings nur noch unter zwei Bedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten und die viele Ratgeber noch nicht abbilden.
Der Bonus greift erst ab einem förderfähigen Volumen von 30.000 Euro, und er gilt ausschließlich für den Betrag oberhalb dieser Grenze. Wer weiterhin pauschal mit 20 Prozent und 12.000 Euro Höchstzuschuss rechnet, kalkuliert deutlich zu optimistisch. Wir rechnen es Ihnen an drei Beispielen exakt vor.
- Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten und läuft über das BAFA, nicht über die KfW.
- Gefördert werden nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) – das erreicht ausschließlich Dreifachverglasung. Für Dachfenster gilt 1,0.
- Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21. Juli 2026 nur ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen und nur auf den Anteil darüber.
- Der maximale Zuschuss liegt damit bei 10.500 Euro pro Wohneinheit, was einem effektiven Satz von 17,5 Prozent entspricht.
- Ohne Sanierungsfahrplan sind 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss ist auf 4.500 Euro begrenzt.
- Ein Standardfenster mit Dreifachverglasung kostet 2026 inklusive Einbau rund 700 bis 1.400 Euro.
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Wie hoch die BAFA Fenster Förderung 2026 wirklich ist
Der Fenstertausch läuft als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Zuständig ist deshalb das BAFA. Die KfW verantwortet dagegen ausschließlich die Heizungsförderung sowie die Kredite für Komplettsanierungen – weil beides häufig verwechselt wird, scheitern regelmäßig Anträge daran.
| Baustein | Wert | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 15 % | Uw höchstens 0,95 W/(m²K) |
| iSFP-Bonus | +5 % | Nur ab 30.000 € Volumen und nur auf den Anteil darüber |
| Förderfähige Kosten ohne iSFP | 30.000 € je WE | Pro Kalenderjahr |
| Förderfähige Kosten mit iSFP | 60.000 € je WE | Verdoppelte Obergrenze |
| Höchstzuschuss ohne iSFP | 4.500 € | 15 % von 30.000 € |
| Höchstzuschuss mit iSFP | 10.500 € | 4.500 € plus 6.000 € auf die zweite Hälfte |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | Zusätzlich, durch Energieeffizienz-Experten |
| Mindestinvestition | 2.000 € | Darunter kein Antrag möglich |
Warum viele Portale zu hoch rechnen
Bis Juli 2026 galt eine einfache Regel: Lag ein Sanierungsfahrplan vor, wurden aus 15 Prozent pauschal 20 Prozent – unabhängig von der Größe der Maßnahme. Auf dieser Basis kursiert bis heute der Höchstzuschuss von 12.000 Euro, also 20 Prozent von 60.000 Euro.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt das nicht mehr. Der Bonus greift erst ab einem förderfähigen Volumen von 30.000 Euro, und selbst dann nur für den Teil der Kosten, der darüber liegt. Rechnerisch bedeutet das: 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro, 20 Prozent auf die zweiten 30.000 Euro. Zusammen 10.500 Euro, also effektiv 17,5 Prozent. Mehr ist nicht möglich.
Ein Einfamilienhaus hat typischerweise 12 bis 18 Fenster. Selbst bei 1.400 Euro pro Fenster landen Sie bei rund 25.000 Euro und bleiben damit unter der Schwelle. Der Sanierungsfahrplan bringt dann für diese Maßnahme keinen zusätzlichen Cent – sein Wert liegt in den späteren, größeren Schritten.
Welche Arbeiten in die Förderung fallen
Bezuschusst wird nicht nur das Fenster, sondern die gesamte Maßnahme drumherum – sofern sie für den Austausch nötig ist. Weil viele Eigentümer diesen Punkt unterschätzen, kalkulieren sie ihr förderfähiges Volumen zu niedrig und verfehlen dadurch unnötig die 30.000-Euro-Schwelle.
Das zählt mit
Förderfähig sind neben Fenstern und Fenstertüren auch der Ausbau und die Entsorgung der Altfenster, die Montage samt luftdichter Anschlüsse innen und außen, neue Fensterbänke sowie das Verputzen und Streichen der Laibungen. Zudem gehören außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtsteuerung dazu, ebenso Rollläden, wenn sie im Zuge des Austauschs erneuert werden. Und schließlich lassen sich Fachplanung und Baubegleitung separat mit 50 Prozent abrechnen.
Das zählt nicht mit
Nicht gefördert wird dagegen alles, was den Wärmeverlust nicht senkt. Dazu gehören Insektenschutzgitter, innenliegende Jalousien, Gardinenschienen und Fensterdekoration. Ebenfalls außen vor bleibt der reine Austausch der Verglasung im alten Rahmen, obwohl er gesetzlich zulässig ist. Sofern Sie nachträglich eine Absturzsicherung einbauen müssen, ist diese nur dann förderfähig, wenn sie unmittelbar durch den Fenstertausch ausgelöst wird.
Welche Fenster gefördert werden
Die technische Anforderung ist der Uw-Wert, also der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters aus Glas, Rahmen und Randverbund. Er darf höchstens 0,95 W/(m²K) betragen.
| Bauteil | Förderanforderung | Gesetzliche Pflicht (GModG) |
|---|---|---|
| Fenster, Fenstertüren | Uw ≤ 0,95 | Uw ≤ 1,3 |
| Dachfenster | Uw ≤ 1,0 | Uw ≤ 1,4 |
| Nur Verglasung getauscht | ✗ nicht förderfähig | Ug ≤ 1,1 |
Praktisch heißt das: Nur Dreifachverglasung erreicht 0,95. Moderne Zweifachverglasung schafft je nach Rahmen nämlich 1,1 bis 1,4 und erfüllt damit zwar die gesetzliche Pflicht, allerdings nicht die Förderbedingung. Welche Werte hinter Uw, Ug und Uf stehen und warum Prospektangaben oft besser klingen als das eingebaute Fenster, erklären wir deshalb ausführlich im Beitrag Fenster welcher U-Wert.
Hersteller werben häufig mit dem Ug-Wert der Verglasung, der bei Dreifachglas bei 0,5 bis 0,7 liegt. Gefördert wird aber der Uw-Wert des kompletten Elements, und der fällt durch den Rahmen deutlich schlechter aus. Lassen Sie sich den Uw-Wert für Ihre konkrete Fenstergröße bestätigen – bei kleinen Fenstern verschlechtert der hohe Rahmenanteil den Wert zusätzlich.
Was neue Fenster 2026 kosten
Ohne Preisrahmen lässt sich die Förderung nicht einordnen, und hier hat sich in den letzten Jahren viel bewegt.
| Variante | Preis je Fenster inkl. Einbau |
|---|---|
| Kunststoff, Dreifachverglasung, ca. 150 × 120 cm | ca. 700–1.400 € |
| Holz, Dreifachverglasung | ca. 650–1.100 € |
| Holz-Aluminium | ca. 1.000–2.150 € |
| Premium-Systeme mit Uw ab 0,76 | ca. 1.400–2.200 € |
| Gesamtspanne über alle Materialien | ca. 600–2.500 € |
| Reiner Montageanteil daran | ca. 150–350 € |
Rund 70 Prozent der Kosten entfallen auf das Fenster selbst, etwa 30 Prozent dagegen auf Montage und Entsorgung. Zudem entstehen Aufpreise vor allem durch Sonderformen, Rollladenkästen, Absturzsicherung und schwierige Zugänglichkeit in Obergeschossen. Weil die Ausführung über den tatsächlich erreichten Wert entscheidet, ist eine fachgerechte Einbausituation Fördervoraussetzung und keine Kür – deshalb wickeln wir den Einbau über unseren Fensterbauer-Service selbst ab.
Die Werte beruhen auf aktuellen Vergleichsangaben von Fensterherstellern und Verbraucherportalen. Je nach Größe, Rahmenmaterial, Beschlägen und Einbausituation können die tatsächlichen Preise abweichen. Ein verbindliches Angebot ist erst nach dem Aufmaß möglich.
- Grundförderung
- Kein iSFP nötig
- Höchstens 4.500 €
- Nur dieser Anteil
- iSFP zwingend
- Höchstens 6.000 €
- Effektiv 17,5 %
- Je Wohneinheit
- Nicht 12.000 €
Drei Rechenbeispiele mit den neuen Regeln
An drei typischen Fällen sehen Sie, wie die Schwelle wirkt.
| Fall | Förderfähige Kosten | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| 12 Fenster à 1.100 €, kein iSFP | 13.200 € | 15 % von 13.200 € | 1.980 € |
| 12 Fenster à 1.100 €, mit iSFP | 13.200 € | Schwelle verfehlt, weiter 15 % | 1.980 € |
| 18 Fenster à 1.800 €, mit iSFP | 32.400 € | 15 % von 30.000 € plus 20 % von 2.400 € | 4.980 € |
Die ersten beiden Zeilen zeigen den entscheidenden Punkt: Bei einem reinen Fenstertausch unter 30.000 Euro bringt der Sanierungsfahrplan für diese Maßnahme nichts, weil die Schwelle nicht erreicht wird. Im dritten Fall greift der Bonus zwar, allerdings nur auf 2.400 Euro – folglich liegt der effektive Fördersatz bei 15,4 Prozent und nicht bei 20.
Wer Fenster und Dach in einem Antrag zusammenfasst, überschreitet die 30.000 Euro deutlich und holt den Bonus auf den gesamten Betrag oberhalb der Schwelle. Weil ein individueller Sanierungsfahrplan 15 Jahre gültig bleibt, lässt sich das planen. Wie es bei der Gebäudehülle oben aussieht, zeigen wir bei der Dachsanierung Förderung.
Steuerbonus als Alternative
Gerade bei kleineren Fenstermaßnahmen lohnt der Vergleich mit dem steuerlichen Weg. Nach § 35c Einkommensteuergesetz setzen Sie 20 Prozent der Kosten über drei Jahre ab, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, bei maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung.
Bei unserem ersten Beispiel mit 13.200 Euro bringt der Zuschuss 1.980 Euro, der Steuerbonus dagegen 2.640 Euro – vorausgesetzt, Sie nutzen die Immobilie selbst, sie ist älter als zehn Jahre und Ihre Steuerlast reicht aus. Beides gleichzeitig ist für dieselben Kosten nicht möglich. Dafür entfallen beim Steuerweg der Energieeffizienz-Experte und die Antragsfrist, allerdings gilt die Uw-Anforderung von 0,95 dort ebenfalls.
Antrag Schritt für Schritt
- Energieeffizienz-Experten beauftragen: Nur ein in der Expertenliste der dena eingetragener Fachbetrieb kann die technische Projektbeschreibung erstellen, ohne die kein Antrag möglich ist.
- Angebot mit aufschiebender Bedingung einholen: Der Auftrag darf erst mit der Förderzusage wirksam werden. Der geforderte Uw-Wert muss im Angebot ausdrücklich stehen, nicht nur der Ug-Wert der Verglasung.
- Antrag im BAFA-Portal stellen: Das geschieht online und zwingend vor dem verbindlichen Vertragsabschluss. Rückwirkende Anträge werden ausnahmslos abgelehnt.
- Einbauen und Nachweis einreichen: Nach Fertigstellung folgen Fachunternehmererklärung und Rechnungen. Mit der Bearbeitung sollten Sie etwa zwei bis drei Monate rechnen, Details dazu im Beitrag zur BAFA-Bearbeitungszeit.
Fazit: BAFA Fenster Förderung realistisch kalkulieren
Die BAFA Fenster Förderung bleibt bei 15 Prozent Grundförderung, und die technische Hürde ist mit Uw 0,95 klar definiert. Was sich grundlegend geändert hat, ist der iSFP-Bonus: Er greift nur ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen und ausschließlich auf den Betrag darüber. Der Höchstzuschuss liegt deshalb bei 10.500 Euro, nicht bei 12.000 Euro.
Für einen reinen Fenstertausch am Einfamilienhaus heißt das meist: 15 Prozent, und der Steuerbonus ist rechnerisch die bessere Alternative. Erst wenn Sie Fenster mit einer weiteren Maßnahme bündeln, wird der Zuschussweg wieder attraktiver. Welche Variante bei Ihrer Summe mehr bringt, rechnen wir in unserer Energieberatung vorab durch – bundesweit, mit Sitz in Stuttgart.
Weiterführende Artikel: Fenster welcher U-Wert und energetische Sanierung.
Häufige Fragen zur BAFA Fenster Förderung
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.500 Euro bei einer Obergrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro, und für den Anteil über 30.000 Euro gelten 20 Prozent. Der höchstmögliche Zuschuss liegt damit bei 10.500 Euro, also effektiv 17,5 Prozent.
Nein, dieser Wert beruht auf der Regelung vor dem 21. Juli 2026. Damals wurden aus 15 Prozent pauschal 20 Prozent, sobald ein Sanierungsfahrplan vorlag – 20 Prozent von 60.000 Euro ergaben 12.000 Euro. Heute gelten die 5 Prozentpunkte nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro, wodurch maximal 10.500 Euro erreichbar sind.
Der Uw-Wert des gesamten Fensters aus Glas, Rahmen und Randverbund darf höchstens 0,95 W/(m²K) betragen, bei Dachfenstern 1,0. Das erreicht nur Dreifachverglasung. Die gesetzliche Mindestanforderung beim Austausch liegt dagegen bei 1,3 und wird auch von guter Zweifachverglasung erfüllt – für die Förderung genügt sie aber nicht.
Meist nicht. Ein Einfamilienhaus mit 12 bis 18 Fenstern landet selbst bei hohen Fensterpreisen häufig unter 30.000 Euro, sodass der Bonus gar nicht greift. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich dann trotzdem, aber wegen der späteren größeren Maßnahmen – nicht wegen der Fenster.
Nein, gefördert wird der Austausch des kompletten Fensterelements. Wenn Sie lediglich die Scheiben tauschen und den alten Rahmen behalten, gibt es keinen Zuschuss. Gesetzlich gilt dafür eine Anforderung an den Ug-Wert von höchstens 1,1 W/(m²K), förderfähig ist die Maßnahme jedoch nicht.
Ein Kunststofffenster mit Dreifachverglasung in der Größe 150 × 120 Zentimeter kostet 2026 inklusive Einbau und Entsorgung rund 700 bis 1.400 Euro. Holzfenster liegen bei 650 bis 1.100 Euro, Holz-Aluminium bei 1.000 bis 2.150 Euro. Über alle Materialien reicht die Spanne von etwa 600 bis 2.500 Euro je Fenster.
Beim BAFA. Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster, Türen, Dach, Wand und Keller – ist das BAFA zuständig. Die KfW verantwortet die Heizungsförderung und die Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal und muss vor Vertragsabschluss eingehen.
Ja, bei kleineren Maßnahmen häufig. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 Prozent über drei Jahre ohne Schwellenwert. Bei 13.200 Euro Fensterkosten sind das 2.640 Euro statt 1.980 Euro Zuschuss. Voraussetzung sind Selbstnutzung, ein Gebäudealter über zehn Jahre und eine ausreichende Steuerlast. Kombinieren lassen sich beide Wege nicht.


