Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses steht als Buchstabe auf dem Energieausweis und reicht von A+ für sehr sparsame Gebäude bis H für unsanierte Altbauten. Dahinter steckt eine einzige Zahl: der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr in Kilowattstunden. Klasse C endet zum Beispiel bei 100 kWh pro Quadratmeter, Klasse H beginnt oberhalb von 250.
Seit dem Sommer 2026 kursiert dazu allerdings viel Halbwissen. Nach der Umstellung des Gebäudeenergiegesetzes auf das Gebäudemodernisierungsgesetz behaupten zahlreiche Portale, Wohnhäuser würden künftig von A bis G bewertet. Das trifft nicht zu. Wir zeigen Ihnen die vollständige Tabelle, was Ihre Klasse an Heizkosten bedeutet und welche Regeln ab 2027 wirklich greifen.
- Die Skala für Wohngebäude reicht von A+ (bis 30 kWh/m²·a) bis H (über 250 kWh/m²·a) und ist in neun Klassen unterteilt.
- Wohngebäude behalten A+ bis H. Das GModG hat Anlage 10 nur in der Überschrift geändert – die Klassengrenzen bleiben unverändert.
- Die neue A-bis-G-Skala gilt ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude und wird dort nicht in kWh, sondern im Verhältnis zu einem Referenzgebäude bestimmt.
- Ausschlaggebend für Ihre Klasse ist der Endenergiewert, nicht der Primärenergiewert – beide stehen im Ausweis, verwechselt werden sie häufig.
- Zwischen Klasse G und Klasse C liegen bei 140 Quadratmetern rund 20.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr.
- Effizienzklasse und KfW-Effizienzhaus-Stufe sind zwei getrennte Systeme. Ein Effizienzhaus 70 ist nicht Klasse G.
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Energieeffizienzklassen A+ bis H: die vollständige Tabelle
Die Einteilung folgt festen Grenzwerten für den Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Damit Sie Ihr Haus direkt einordnen können, haben wir alle Klassen mit typischen Gebäudetypen zusammengestellt.
| Klasse | kWh/m²·a | Typisches Gebäude | Einordnung |
|---|---|---|---|
| A+ | 0–30 | Passivhaus, Effizienzhaus 40 | ✓ Sehr gut |
| A | 30–50 | Effizienzhaus 55, Niedrigenergiehaus | ✓ Sehr gut |
| B | 50–75 | Moderner Neubau | ✓ Gut |
| C | 75–100 | Neubau-Mindeststandard, gut saniert | ✓ Gut |
| D | 100–130 | Umfassend sanierter Altbau | ~ Mittel |
| E | 130–160 | Teilsanierter Altbau | ~ Mittel |
| F | 160–200 | Altbau mit einzelnen Maßnahmen | ~ Schwach |
| G | 200–250 | Kaum sanierter Altbau | ✗ Schlecht |
| H | über 250 | Unsanierter Altbau, oft vor 1978 | ✗ Sehr schlecht |
Bei einem Verbrauchsausweis fließt das Heizverhalten der Bewohner direkt in den Kennwert ein. Zwei baugleiche Häuser können dadurch eine Klasse auseinanderliegen. Der Bedarfsausweis rechnet dagegen die Bausubstanz und ist deshalb der objektivere Maßstab, wenn Sie den energetischen Zustand beurteilen wollen.
- Passivhaus, Effizienzhaus 40/55
- Kein Sanierungsbedarf
- Bestwert beim Verkauf
- Neubau oder gut saniert
- Feinoptimierung genügt
- Hydraulischer Abgleich prüfen
- Teilsanierter Altbau
- Einzelmaßnahmen wirken stark
- Reihenfolge entscheidet
- Kaum oder nicht saniert
- Höchste Fördersätze
- Größtes Einsparpotenzial
Bleibt es bei A+ bis H? Was das GModG geändert hat
Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz verkündet, der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Seitdem lesen Sie an vielen Stellen, dass Wohnhäuser künftig von A bis G bewertet werden. Diese Darstellung stammt aus früheren Entwurfsfassungen und ist überholt.
Für Wohngebäude bleibt alles gleich
Anlage 10 des GModG, die die Effizienzklassen regelt, wurde ausschließlich in der Überschrift angepasst. Die Klasse eines Wohngebäudes ergibt sich weiterhin direkt aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf, und die Grenzwerte sind unverändert. Ihre Klasse D bleibt also Klasse D.
A bis G kommt nur für Nichtwohngebäude
Die siebenstufige Skala von A bis G startet am 1. Januar 2027 und gilt allein für Nichtwohngebäude nach der neuen Anlage 10a. Sie funktioniert außerdem anders: Bewertet wird nicht ein absoluter kWh-Wert, sondern das Verhältnis zu einem Referenzgebäude. Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten, Klasse G erfasst die energetisch schwächsten 15 Prozent des Bestands. Wenn Sie ein Büro, eine Praxis oder eine Halle besitzen, betrifft Sie diese Umstellung – wir erstellen dafür den Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Ein Punkt, der Ihre Klasse trotzdem verschieben kann
Ab dem 1. Januar 2027 wird nach DIN/TS 18599:2025-10 gerechnet statt nach der Fassung von 2018. Die Klassengrenzen bleiben davon unberührt, die Berechnungsmethodik ändert sich jedoch. Liegt Ihr Gebäude knapp an einer Klassengrenze, kann ein neu ausgestellter Ausweis deshalb eine andere Klasse zeigen als der Vorgänger – ohne dass Sie etwas gebaut haben. Bei Werten in der Mitte einer Klasse spielt das keine Rolle.
Eine gesetzliche Pflicht, ab einer bestimmten Effizienzklasse zu sanieren, existiert für private Wohngebäude nicht. Es gelten weiterhin die bekannten anlassbezogenen Pflichten, etwa beim Austausch von Bauteilen. Wenn Ihnen jemand mit Klasse F oder G eine Zwangssanierung androht, ist das kein Argument aus dem Gesetz.
Wo Sie die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses finden
Der Buchstabe steht auf Seite 2 oder 3 Ihres Energieausweises, direkt an der farbigen Bandtachometer-Skala. Daneben finden Sie den Kennwert in Kilowattstunden, aus dem sich die Klasse ableitet.
Wichtig ist das Ausstellungsdatum: Erst seit Mai 2014 wird die Klasse überhaupt ausgewiesen. Ältere Ausweise nennen nur den Kennwert, den Sie dann selbst über die Tabelle oben einordnen. Wie Sie die übrigen Angaben im Dokument interpretieren, erklären wir im Beitrag Energieausweis richtig lesen. Und wenn Sie den Kennwert für Ihr Gebäude selbst ermitteln möchten, führt Sie unsere Anleitung zum Berechnen der Energieeffizienzklasse Schritt für Schritt durch.
Was Ihre Klasse konkret bedeutet – gerechnet auf 140 Quadratmeter
Die Buchstaben werden erst greifbar, wenn Sie sie in Verbrauch umrechnen. Für ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern ergibt sich aus den Klassengrenzen dieser Jahresverbrauch.
| Klasse | Verbrauch pro Jahr | Kosten bei 12 ct/kWh |
|---|---|---|
| A+ | bis 4.200 kWh | bis ca. 500 € |
| A | 4.200–7.000 kWh | ca. 500–840 € |
| B | 7.000–10.500 kWh | ca. 840–1.260 € |
| C | 10.500–14.000 kWh | ca. 1.260–1.680 € |
| D | 14.000–18.200 kWh | ca. 1.680–2.180 € |
| E | 18.200–22.400 kWh | ca. 2.180–2.690 € |
| F | 22.400–28.000 kWh | ca. 2.690–3.360 € |
| G | 28.000–35.000 kWh | ca. 3.360–4.200 € |
| H | über 35.000 kWh | über ca. 4.200 € |
Der Sprung von Klasse G auf Klasse C bedeutet in diesem Beispiel rund 20.000 Kilowattstunden weniger pro Jahr. Genau daran hängt auch der Wiederverkaufswert: Käufer rechnen die Betriebskosten inzwischen selbstverständlich mit ein, und Banken bewerten schwache Klassen zunehmend im Beleihungswert.
Wir rechnen hier mit 12 Cent je Kilowattstunde, damit die Klassen vergleichbar werden. Ihr tatsächlicher Preis hängt vom Energieträger, Ihrem Tarif und dem CO₂-Preis ab. Bei Strom für eine Wärmepumpe liegt der Arbeitspreis höher, dafür erzeugt die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme.
Effizienzklasse und KfW-Effizienzhaus sind nicht dasselbe
Diese Verwechslung erleben wir in Beratungen fast täglich. Beide Systeme bewerten Energieeffizienz, aber mit unterschiedlicher Logik und in unterschiedliche Richtungen.
Die Effizienzklasse ist ein absoluter Wert: Sie hängt allein am Kennwert in Kilowattstunden und ist unabhängig von jeder Förderung. Die KfW-Effizienzhaus-Stufe ist dagegen ein relativer Wert. Ein Effizienzhaus 55 verbraucht 55 Prozent der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes – je kleiner die Zahl, desto besser. Bei den Buchstaben ist es umgekehrt: je weiter vorne im Alphabet, desto besser.
Deshalb lässt sich beides nicht direkt umrechnen. Grob gilt: Ein Effizienzhaus 40 landet in Klasse A+ oder A, ein Effizienzhaus 55 in Klasse A oder B. Für Förderanträge zählt ausschließlich die Effizienzhaus-Stufe, die ein Energieeffizienz-Experte nachweisen muss. Wie die Stufen aufgebaut sind, erklären wir unter Was ist ein Effizienzhaus.
Endenergie oder Primärenergie – welcher Wert die Klasse bestimmt
Im Energieausweis stehen zwei große Zahlen nebeneinander, und nur eine davon entscheidet über Ihren Buchstaben.
Endenergie: das, was Sie einkaufen
Der Endenergiebedarf beschreibt die Energiemenge, die an der Grundstücksgrenze ankommt und die Sie bezahlen – also Gas, Öl, Pellets, Fernwärme oder Strom. Dieser Wert bestimmt bei Wohngebäuden die Effizienzklasse.
Primärenergie: das, was die Umwelt kostet
Der Primärenergiebedarf rechnet zusätzlich Förderung, Aufbereitung und Transport des Energieträgers ein. Strom aus dem Netz hat deshalb einen höheren Primärenergiefaktor als Erdgas, während Holz und Umweltwärme sehr günstig bewertet werden. Für die Förderung und für gesetzliche Anforderungen ist dieser Wert maßgeblich, für Ihre Klasse nicht.
Praktische Folge: Zwei Häuser mit identischem Endenergiewert können bei der Primärenergie weit auseinanderliegen – und damit unterschiedlich förderfähig sein, obwohl sie dieselbe Effizienzklasse tragen.
Wie Sie Ihre Effizienzklasse verbessern
Der schnellste Weg führt selten über das Heizsystem allein, sondern über die Reihenfolge. Diese vier Schritte haben sich in unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland bewährt:
- Verluste finden statt raten: Eine Bestandsaufnahme mit Thermografie zeigt, wo die Wärme tatsächlich entweicht. Bei Altbauten sind das überwiegend Dach, oberste Geschossdecke und Fenster – nicht immer die Fassade, an die viele zuerst denken.
- Gebäudehülle vor Anlagentechnik: Nach der Dämmung sinkt die Heizlast deutlich. Wer zuerst die Heizung tauscht, kauft eine zu große Anlage, die dauerhaft ineffizient läuft und mehr Strom oder Gas verbraucht als nötig.
- Heizung auf niedrige Vorlauftemperatur bringen: Erst wenn die Hülle dicht ist, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Dadurch fällt der Endenergiewert und damit die Klasse gleich doppelt – über weniger Bedarf und über einen effizienteren Erzeuger.
- Reihenfolge und Förderung verbinden: Ein individueller Sanierungsfahrplan legt die Schritte fest und hebt zugleich die Fördersätze der Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte.
Gerade die schlechtesten Gebäude im Bestand profitieren am stärksten von Zuschüssen. Wenn Ihr Haus in die energetisch schwächsten Kategorien fällt, lohnt der Blick auf den Worst-Performing-Building-Bonus – dort holen Sie oft mehr heraus als bei einem ohnehin gut gedämmten Gebäude.
Fazit: Die Energieeffizienzklasse Haus richtig einordnen
Die Energieeffizienzklasse Haus ist kein Urteil, sondern eine Kennzahl mit klaren Grenzen: A+ bis 30 kWh pro Quadratmeter, H ab 250. Wohngebäude behalten diese Skala auch nach dem GModG, die neue A-bis-G-Einteilung betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude ab 2027. Wer das auseinanderhält, kann die vielen falschen Meldungen im Netz sofort einordnen.
Wichtiger als der Buchstabe ist, was er über Ihre Betriebskosten sagt – zwischen G und C liegen bei einem normalen Einfamilienhaus rund 20.000 Kilowattstunden im Jahr. Wenn Sie wissen möchten, welche Maßnahme bei Ihrem Gebäude den größten Sprung bringt, rechnen wir das im Rahmen unserer Energieberatung für Sie durch.
Weiterführende Artikel: Energieausweis beim Hauskauf und energetische Sanierung.
Häufige Fragen zur Energieeffizienzklasse
Alles ab Klasse C gilt als gut, weil dort der Neubau-Mindeststandard liegt. Klasse A und A+ entsprechen Neubau- oder Effizienzhaus-Niveau. Ein sanierter Altbau landet realistisch bei C oder D, ein unsanierter Altbau bei G oder H. Für den Wiederverkauf ist alles ab D unkritisch, ab F wird die Klasse im Verkaufsgespräch regelmäßig zum Preisargument.
Nein. Das GModG hat Anlage 10 für Wohngebäude nur in der Überschrift geändert, die Klassen A+ bis H und ihre Grenzwerte bleiben bestehen. Die neue siebenstufige Skala von A bis G gilt ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude nach Anlage 10a und wird dort im Verhältnis zu einem Referenzgebäude bestimmt, nicht in Kilowattstunden.
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Bestand liegt bei 130 bis 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr, also in den Klassen E und F. Neubauten erreichen 50 bis 100 kWh, also B oder C. Unsanierte Gebäude aus der Zeit vor 1978 kommen häufig über 250 kWh und landen damit in Klasse H.
Bei Wohngebäuden der Endenergiewert. Er beschreibt die Energie, die Sie tatsächlich einkaufen. Der Primärenergiewert rechnet zusätzlich Förderung, Aufbereitung und Transport des Energieträgers ein und ist für Förderung sowie gesetzliche Anforderungen maßgeblich – aber nicht für Ihren Buchstaben im Ausweis.
Nein, die Zahlen sind zufällig ähnlich, die Systeme aber verschieden. Die Effizienzhaus-Stufe gibt den Prozentanteil am Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes an, je kleiner desto besser. Die Effizienzklasse ist ein absoluter kWh-Wert, je weiter vorne im Alphabet desto besser. Ein Effizienzhaus 70 liegt üblicherweise in Klasse B oder C.
Ja, in zwei Fällen. Bei einem Verbrauchsausweis wirkt sich geändertes Heizverhalten direkt aus, etwa nach einem Mieterwechsel. Und ab dem 1. Januar 2027 wird nach DIN/TS 18599:2025-10 gerechnet – liegt Ihr Gebäude knapp an einer Klassengrenze, kann ein neuer Ausweis deshalb einen anderen Buchstaben zeigen.
Nein, eine an die Effizienzklasse gekoppelte Sanierungspflicht gibt es für private Wohngebäude nicht. Es bleiben die anlassbezogenen Pflichten des GModG, etwa wenn Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils erneuern. Wirtschaftlich lohnt sich eine Sanierung in diesen Klassen allerdings meist am stärksten, weil Einsparung und Fördersätze dort am höchsten sind.
Das hängt vom Bauteil und vom Ausgangszustand ab. Bei einem unsanierten Altbau bringt die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke oft den größten Einzelsprung, weil dort die höchsten Verluste auftreten. Realistisch ist über ein Gesamtpaket aus Hülle und Heizung ein Sprung um zwei bis drei Klassen, etwa von G auf D. Belastbar wird das erst mit einer Bestandsaufnahme.


