Klimageschwindigkeitsbonus

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Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % Zuschuss – was jetzt gilt

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Der Klimageschwindigkeitsbonus ist einer der wichtigsten Bausteine der Heizungsförderung. Denn wer seine alte fossile Heizung früh gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, bekommt dafür einen kräftigen Extra-Zuschuss. Mit der BEG-Reform hat sich zum 21. Juli 2026 allerdings einiges geändert: Der Bonus ist gesunken, und er läuft in den nächsten Jahren schrittweise aus. Wir erklären Ihnen deshalb, wie hoch der Bonus jetzt ist, wer ihn bekommt und warum sich schnelles Handeln weiterhin lohnt.

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Das Wichtigste im Überblick
  • Der Bonus ist Teil der KfW-Heizungsförderung (Programm KfW 458) und beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 % – vorher waren es 20 %.
  • Er gilt außerdem nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas) oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage austauschen.
  • Zusammen mit Grundförderung und Einkommensbonus sind bis zu 70 % Zuschuss möglich – 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Basis sind höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus zudem halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer also früh handelt, sichert sich den höheren Satz.

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Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – also dem staatlichen Programm für energetische Sanierungen. Er belohnt Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung nicht bis zum letzten Tag laufen lassen, sondern zügig umsteigen. Ausgezahlt wird er über das KfW-Programm 458, und zwar zusätzlich zur Grundförderung.

Wichtig ist dabei der Grundgedanke: Gefördert wird die Geschwindigkeit des Wechsels. Deshalb gibt es den Bonus nur, solange der Umstieg als früh gilt. Je später Sie also tauschen, desto geringer fällt er aus. Genau das hat die Reform zum 21. Juli 2026 noch einmal verschärft.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Seit dem 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die neuen Konditionen – und für die meisten Eigentümer bedeutet das weniger Förderung. Während der Umstellungsphase ruhte die Antragsannahme kurzzeitig, weil die KfW ihre Systeme umgestellt hat. Die Hintergründe dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Antragsstopp der Heizungsförderung. Damit Sie die Änderungen auf einen Blick sehen, haben wir alte und neue Sätze gegenübergestellt.

Förderbaustein (KfW 458) Bis 20. Juli 2026 Seit 21. Juli 2026
Grundförderung 30 % 30 % (unverändert)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 %
Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) 30.000 € 28.000 €
Effizienzbonus + 5 % entfällt
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) 2.500 € entfällt
Einkommensbonus (selbstnutzend) 30 % bis 40.000 € zvE gestaffelt 40 / 30 / 10 %
Maximale Förderquote 70 % 70 % – 80 % bei zvE bis 30.000 €
Vertrauensschutz für bestehende Zusagen

Wer seinen Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr) mit gültiger Bestätigung gestellt hat, behält die alten, höheren Sätze – auch wenn die Maßnahme erst später umgesetzt wird. Bereits erteilte Zusagen bleiben also in vollem Umfang gültig. Für alle Anträge seit dem 21. Juli gelten dagegen ausschließlich die neuen Bedingungen.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026?

Der Bonus beträgt aktuell 16 % der förderfähigen Kosten. Damit bleibt er trotz der Kürzung der größte einzelne Hebel, um Ihren Zuschuss zu erhöhen. Die wichtigsten Werte haben wir daher für Sie zusammengefasst.

30 %
Grundförderung für jeden Heizungstausch

16 %
Klimageschwindigkeitsbonus seit 21.07.2026

28.000 €
max. förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)

70 %
max. Förderquote – 80 % bei zvE bis 30.000 €

Der Bonus lässt sich außerdem mit weiteren Bausteinen verbinden. So setzt sich Ihr Gesamtzuschuss zusammen:

  • Grundförderung (30 %): erhält jeder, der eine alte Heizung durch eine förderfähige Anlage ersetzt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer beim frühen Austausch einer fossilen Heizung.
  • Einkommensbonus (40, 30 oder 10 %): gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen – 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.

Die Summe aller Boni ist allerdings gedeckelt. Für die meisten Eigentümer liegt die Grenze bei 70 % der förderfähigen Kosten. Auf 80 % steigt sie nur in der niedrigsten Einkommensstufe, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €.

Familienzuschlag: 10.000 € mehr Spielraum

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht die KfW jede Einkommensgrenze um 10.000 €. Der volle Bonus von 40 % gilt dann bis 40.000 €, die 30-%-Stufe bis 50.000 € und die 10-%-Stufe bis 60.000 €. Familien erreichen dadurch auch den 80-%-Deckel, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € beträgt.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss ist möglich

Am anschaulichsten wird das an einem konkreten Beispiel. Nehmen wir an, Sie tauschen Ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 30.000 €. Weil die förderfähigen Kosten auf 28.000 € gedeckelt sind, rechnet die KfW daher auf dieser Basis. Beachten Sie dabei: Übersteigt die Summe der Fördersätze die maximale Förderquote, zahlt die KfW nur bis zum Deckel aus.

Fall Fördersätze Zuschuss (Richtwert)
Ohne Einkommensbonus 30 % + 16 % = 46 % ca. 12.880 €
Mit Einkommensbonus (zvE bis 40.000 €) 30 % + 16 % + 30 % = 76 % → Deckel 70 % ca. 19.600 €
Mit Einkommensbonus (zvE bis 30.000 €) 30 % + 16 % + 40 % = 86 % → Deckel 80 % ca. 22.400 €
Unser Tipp aus der Praxis

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir häufig, dass Eigentümer den Einkommensbonus übersehen oder ihn nach dem Bruttoeinkommen einschätzen. Maßgeblich ist jedoch das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid – und das liegt meist deutlich darunter. Lassen Sie deshalb vor dem Antrag immer prüfen, welche Boni Ihnen zustehen.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus ist an klare Bedingungen geknüpft. Zunächst gilt: Er richtet sich nur an Privatpersonen, die ihr eigenes Haus oder ihre eigene Wohnung bewohnen. Vermieter und Unternehmen gehen dagegen leer aus. Damit Sie den Bonus erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Sie sind selbstnutzender Eigentümer des Wohngebäudes.
  • Sie ersetzen eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas oder Kohle) oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage.
  • Die alte Heizung wird fachgerecht stillgelegt und durch eine saubere, moderne Anlage ersetzt.

Bei einer Biomasseheizung gibt es außerdem eine Besonderheit. Denn hier greift der Bonus nur, sofern Sie die Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombinieren. Für eine reine Solarthermie, die keine fossile Heizung ersetzt, gilt er dagegen nicht.

Degression: Warum sich schnelles Handeln lohnt

Der Bonus schmilzt ab. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er nämlich halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August – um 4 Prozentpunkte. Voraussichtlich Mitte 2028 entfällt er dadurch ganz. Parallel sinken zudem die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit: Ab Februar 2027 reduzieren sie sich alle sechs Monate um 750 €, bis sie ab August 2030 bei 22.000 € liegen.

Für Sie heißt das konkret: Je früher Sie den Antrag stellen, desto höher fällt Ihr Zuschuss aus. Wer also heute plant und zeitnah beauftragt, sichert sich noch den vollen Satz, bevor die nächste Absenkung greift.

Achtung: erst beantragen, dann beauftragen

Der häufigste Fehler bei der Förderung ist der zu frühe Vertragsabschluss. Denn Sie brauchen zuerst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieberater oder Fachbetrieb und müssen den Zuschuss beantragen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer also zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch.

So sichern Sie sich den Bonus – Schritt für Schritt

  • Beratung einholen: Zunächst klären Sie mit einem Energieberater, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt und welche Boni Ihnen zustehen.
  • Angebot und Bestätigung: Anschließend erstellt der Fachbetrieb ein Angebot, der Energieberater die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  • Antrag stellen: Danach reichen Sie den Förderantrag bei der KfW ein, und zwar bevor Sie den Auftrag vergeben.
  • Auftrag erteilen: Erst danach beauftragen Sie den Heizungstausch.
  • Nachweis und Auszahlung: Zuletzt reichen Sie die Nachweise ein, woraufhin die KfW den Zuschuss auszahlt.

Weil sich die Förderbedingungen laufend ändern, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen. Alle Programme im Detail finden Sie zudem in unserer Übersicht der KfW-Programme, im Ratgeber zur KfW-458-Förderung sowie in unserem Vergleich BAFA oder KfW. Die offiziellen Werte können Sie außerdem direkt bei der KfW nachlesen.

Häufige Fragen zum Klimageschwindigkeitsbonus

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Er ist ein zusätzlicher Zuschuss der KfW-Heizungsförderung (KfW 458). Belohnt werden damit selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung früh gegen eine saubere, moderne Anlage tauschen.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % der förderfähigen Kosten, vorher waren es 20 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Satz zudem halbjährlich um 4 Prozentpunkte weiter.

Ich habe vor dem 21. Juli 2026 einen Antrag gestellt – gelten für mich noch 20 %?

Ja. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr) mit gültiger Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden nach den alten Konditionen bearbeitet. Bereits erteilte Zusagen bleiben ebenfalls gültig.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Nur selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile oder mindestens 20 Jahre alte Heizung austauschen. Vermieter und Unternehmen sind dagegen ausgeschlossen.

Gilt der Bonus auch für Vermieter?

Nein. Vermieter erhalten zwar die Grundförderung von 30 %, jedoch weder den Geschwindigkeits- noch den Einkommensbonus.

Kann ich den Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Er lässt sich mit Grundförderung und Einkommensbonus verbinden. Insgesamt fördert die KfW jedoch höchstens 70 % der förderfähigen Kosten – 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Zusätzlich ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit möglich.

Gilt der Bonus auch beim Einbau einer neuen Gasheizung?

Nein. Gefördert wird nur der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz. Eine neue Gas- oder Ölheizung ist dagegen nicht förderfähig.

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